AERNI von Bolligen BE



Etymologie des Familiennamens
Verbreitung des Familiennamens
Von Ernj, Erne, Arne, Ärnÿ, Ärni zu Aernie
Auf den Spuren des Ursprungs
Unser Urvater Andres Ärni
Der Hammerschmied Meister
Samuel und seine Nachkommen
Taunerhaus im Schermen
Jean Jacques und die "Heimwesen" auf dem Ferenberg

Bendicht – das Leben eines Bolliger Bürgers dokumentarisch festgehalten





Das Taunerhaus im Schermen


Im Staatsarchiv Bern fand ich in den Grundbüchern einen dreiseitigen Eintrag über einen «Kauff Brief» von 1738. Magdalena Bühlmann, die Frau des Zimmermanns von Bolligen, verkaufte unserem Jacob Ärni (geb. 1715) einen Viertel des heute unter Heimatschutz stehenden Taunerhauses beim Schermen.




Kauff Brief von 1738.
1/4 vom Taunerhaus im Schermen

Zu wüssen seÿe hiermit demnach die Erbare Magdalena Bühlman, Michel Rohrer des Zimmermans von Bolligen Ehefrouw sich dermahlen bemüsiget siehet, zu gestellung der, von Ihrem Eheman, schon seit 5 Jahren, aussert lands abweesenden gemachten, und Ihra überlassenen Nachspecificienten Schulden, und bis hieher aufgeloffenen Zinsen, Ihr Hauswesen, anderst ein-zurichten. Als hat Sÿ darauffhin, mit handendt: gewollt dass achtbahren und wohlbescheidenen Bendicht Krebsen des Ammans K:H: Gmeind Bolligen, als Ihres hierzu fründdl. erbättenen Vogts, demme sÿ auch der Vogtheÿ hirrin anred und bekantlich ist. Vor Sÿ und Ihre erbare verkaufft und wir gemelt umb verhoffenden besseren (Nutzen) ugend Willen und Zustand Ihrer Hushaltung wegen, wir auch damit Ihr Eheman beÿ Ehren bleiben möchte, in bester formb zu kauffen gegeben hat.
Dem Wohlbescheidenen
Jacob Ärni von gedeütem Bolligen, und seinen Erben.
Namlichen, einen von Ihrem Eheman Ao. 1727 erhandleten Anteil einer Behausung beÿ der Papÿr Mühle, bgreifft ein Stuben, der Obergaden, ein Kuchi und Kuchigaden, ein Nebenstuben, an der Dach und Einlegung der 4te theil sambt dem Scheürli vor dem Haus mit demzugehörigen Erdrich so ohngefehrd den 4. theil einer Jucharte haltet, stosst erstlich an Hans Rohrers, zum anderen an Niclaus Zauggs Erdrich, drittens an das Haus und wider an den ersten Anstoss. Obige Antheil Behausung und Scheürlein, mit allem dem was Nagel und Nuht insichfasset undbegreifft, das Erdrich dan, mit Grund und Boden, Stäg und Wäg, Zu- und Abgang, samt den darauf stehenden zahmen und wilden Bäumen, auch aller anderer Rechtsammen und zugehördt, in form, weis und gstallt, wie solches vorbesagt Ihren Eheman laut dem Keüfferen übergebenen Kauffbrieff erhandlet worden, und sich dermahlen im Wesen befindet, ...chet daruff Jährl. abzurichten in Ihr.........an Gelt 2: bz
So ist selbiger an zinsbahr ablösigem Haubtguht Verschreiben Mehhl. Obrist Sinner an Capital «400».– Der von stechen Zwer aus 8 3/4 verfallene Zinsen weilen aber Mehhl. Obrist aus christlichem Mitleiden der Verkäufferin 4 3/4 Zinsen nachgelassen, als thut Sÿ dem Käufferen die 4. Lasten übergeben u, ansezen mit 80.–
Deren gegen Mehfr. Seckelmster Stüeler Caps. 123 6. 8. Darvon stechen aus 6. verfallene Zinsen, worvon Ihre der verkeüfferin auch 4 aus milter Gütte geschenkt, die anderen 2 ob von Ihre dem Keüfferen angesetzt werden 12 6. 8. thut zusammen 615 13. 4.
Im übrigen ist alles aussert gemeinen Herrschaft Rechten freÿ ledig und eigen. Kauffsum für 616. 13.4 Bern Währung sambt 5 zum Trinckgellt woran der Keüffer alsobald paar entrichtet und bezahlt hat 1: sambt dem trinckgellt.




Die übrigen 615: 13: 4: so in obig verschreibenen Capitalien und angesetzten Zinsen bestechet verspricht er von dato dis an, über sich zunehmen, und solche ohne der verkeüfferin, noch der Ihrigen Entgelt abzurichten und zubezahlen. Da dan bis dahin das Verkauffte, neben sein des Keüfferen und seinen Erben, Haab und Güettheren, Ihre der Verkeüfferin v. Ihren Erben, sicher under pfant seÿn und verbleiben soll. Die (G)utzeüch , Lohsehs Sezung sambt gebührender Währschaffttragung ad forma.. Ehrbarlich und ohne Gesehed Zeügen, die Ehrsammen Mster Frantz Gasser d. Derb von Belp, und Mr. Christen Brächbüehl der Küpfer von Lauperswÿll, dermahlen beÿd in Bern sesshafft Bes..en, da dieses angeben und darin globt worden auch dem Keüfferen Nutz und Schaden angangen den 6ten Tag Christmth des 1738 Jahres.
Expediert durch Unterschrift



Die Rekonstruktionszeichnung zeigt
die Konstruktion des Rafendaches
mit den drei «unechten» Hochstüden
und die zwei Wohngeschosse, deren
Zentrum vier Rauchküchen bilden.


Den Kaufvertrag zeigte ich Dr. h.c. Hans Gugger, dem Verfasser des Buches «Ittigen». Seine Vermutung, dass der Bau einem Zimmermann zugeschrieben werden konnte, wurde mit diesem Kaufvertrag bestätigt. Wir können jetzt die ersten Besitzer nennen: der Zimmermann Michel Rohrer, Hans Rohrer und Niclaus Zaugg. Ab 1738 bis 1762 gehörte ein Viertel dem Wegmeister Jacob Aerni.

Das «Taunerhauses im Schermen» bei der Papiermühle ist im «Ittigen-Buch» ausführlich beschrieben. ”Im vorderen Schermen 14 - 18 ist ein in mehrfacher Beziehung aufschlussreiches Bauwerk von über-regionaler Bedeutung erhalten geblieben. Es ist im Jahre 1718 in einer typischen Taunerhaussituation errichtet worden. An einem nach Norden exponierten Hang steht das Haus direkt am Weg, der früher talseits von der Worblen arg bedrängt worden ist. Im Graben, der durch die wohl hochmittelalterliche Strassenführung verursacht worden war, hat vermutlich der Besitzer des Schermengutes den vier Taunern, die sich zum gemeinsamen Hausbau zusammengefunden hatten, dies wenig ertragreiche Stücklein Land überlassen. Hier fügten sie unter einem gemeinsamen Dach vier selbständige Hausteile von nur wenig abweichenden Grundrissen zusammen. Durch vier separate Eingänge mit zierlich gerundeten Türstürzen betrat man eine zwei Stockwerke hohe Rauchküche, die an den Rauchschlitzen der traufseitigen Wand heute teilweise noch zu erkennen ist. Die Feuerstelle befand sich an einem rechtwinklig gemauerten Wandsegment. Von der Küche gelangte man in die Wohn- und von da in die kleine Nebenstube. Eine Aussentreppe führte in jedem der vier Teile über eine kleine traufseitige Laube zu den zwei Kammern im oberen Stockwerk. Das Gebäude ist nur zu einem kleinen Teil unterkellert. Strassenseitig erkennt man an der grossen Fensteröffnung des östlichen Hausteiles den typischen Webkeller. Auf einem Bundbalken der Westseite ist nur noch schwer lesbare Inschrift aufgemalt: O` HER BIWAR DIS HUS UND WÄR DA GET YN UND US”. Der verwendete Schrifttyp und die altertümliche Form der Fenstergesimse, die eher ins späte 17. Jh. weisen, stellen die Zuverlässigkeit der auf der Südseite eingekerbten Jahrzahl 1718 als Baudatum in Frage. Laut dem Grundbuchplan von 1874 gehörten zum Haus vier ungleichgrosse bescheidene Landparzellen, auf denen je ein kleines Gebäude für die Kleintierhaltung standen.”